+++++ Schwerpunkte
Ich vertrete Sie kompetent und vollumfänglich in den Bereichen Immobilien, Verkehr, Vertrag und Versicherungen.
Meine fachlichen Schwerpunkte bilden zusammengefasst alle rechtlichen Fragen „rund um die Immobilie und die Mobilität“.
Im Laufe meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich mit dem Ziel der qualifizierten Betreuung der Mandate im Einzelnen auf die rechtliche Bearbeitung folgender Fachgebiete und deren Schnittstellen spezialisiert:
Bau- und Architektenrecht:
„Von der Vertragsanbahnung bis zum Ende der Gewährleistungszeit“
Bauherren, Architekten, Ingenieure, Handwerker und Bauträger genießen bei mir eine individuelle, durch langjährige Erfahrung gekennzeichnete, kompetente Beratung und Vertretung. Als erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht stehe ich Ihnen während aller Bauphasen zur Seite, erarbeite und überprüfe entsprechende Verträge gleichgültig ob diese auf dem BGB, der VOB/B oder der HOAI beruhen. Ich übernehme die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Ansprüchen auf Nachbesserung, Gewährleistung oder Schadensersatz bei Planungsfehlern und Ausführungsmängeln ebenso wie etwa die Durchsetzung von Werklohnansprüchen oder Architektenhonorar. Sofern erforderlich begleite ich Sie auch bei der Bauabnahme. Selbstverständlich sind mir auch das seit 01.01.2018 geltende, völlig neugeordnete Bauvertragsrecht und dessen weitere Entwicklung geläufig. Auch im öffentlichen Baurecht berate und vertrete ich Sie gerne. Sei es, dass Sie beispielsweise als Nachbar gegen ein geplantes Bauvorhaben einschreiten möchten oder als Grundstückseigentümer selbst ein Bauvorhaben verwirklichen wollen.
Immobilienrecht:
„Eigentum verpflichtet, verleiht aber auch viele Rechte“
Gegenstand dieses Rechtsgebiets sind Grundstücke, Häuser und Wohnungen. Ich übernehme beispielsweise die Gestaltung und Überprüfung von Grundstückskaufverträgen, berate zur Ausgestaltung von dinglichen Rechten und vertrete Sie bei der Geltendmachung einer Rückabwicklung des Kaufvertrages oder von Schadensersatz aufgrund erfolgter arglistiger Täuschung. Auch bei rechtlichen Problemen in Randgebieten wie etwa dem Zwangsversteigerungsrecht, dem Maklerrecht oder dem Denkmalschutzrecht unterstütze ich sie gerne.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
„Interessen von Eigentümern, Vermietern und Mietern sind grundlegend verschieden“
Bei Fragen zu Klauseln im Mietvertrag, etwa Kündigungsfristen oder Schönheitsreparaturen, zur Kaution oder Verkehrssicherungspflichten erfolgt eine eingehende Prüfung des Vertragswerks und eine entsprechende juristische Beratung. Unabhängig davon, ob es sich um einen Wohnungsmietvertrag oder einen gewerblichen Mietvertrag handelt, entwickele ich mit Ihnen eine erfolgversprechende Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ebenso wie ich die vollständige individuelle Gestaltung von Verträgen mit den entsprechenden Anlagen für Sie übernehme. Bei Differenzen zwischen Mieter und Vermieter begleite ich Sie, falls gewünscht, zur Wohnungs- oder Geschäftsraumübergabe. Auch bei den komplexen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wie etwa der Anfechtung von Beschlüssen oder der Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen können Sie auf meine kompetente Beratung vertrauen.
Reiserecht:
„Wenn jemand eine Reise tut, da kann er was erleben“
Egal ob Individual-, Gruppen-, Spezial- oder Pauschalreise. Ich vertrete Sie bei der Geltendmachung von Reisemängeln, Reisepreisminderung und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter ebenso wie im Falle eines Rücktritts oder der Kündigung des Reisevertrages.
Verkehrsrecht:
„Augen auf im Straßenverkehr, selbst wenn man recht hat, ist es schwer“
Nach einem Verkehrsunfall, egal ob verschuldet oder unverschuldet, übernehme ich für Sie gegenüber der Versicherung die Regulierung von Personenschäden und Sachschäden. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Gegners grundsätzlich meine Anwaltsgebühren, sodass Sie als Geschädigter sich entspannt zurücklehnen können. Zu den Sachschäden gehören u.a. auch die Kosten des Gutachtens, des Mietwagens und des Nutzungsausfalls. Bei Personenschäden ist die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Verdienstausfallforderungen oft unumgänglich.
Ich vertrete Sie auch im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und im Verkehrsstrafrecht, wenn Ihnen etwa ein Geschwindigkeitsverstoß, eine Verkehrsunfallflucht oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt wird.
Vertragsrecht und Forderungseinzug:
„Willenserklärungen haben weitreichende Folgen“
Das allgemeine Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren. Zwar gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Wird in einem Vertrag aber (unabhängig vom Rechtsbereich) etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag ggfs. nichtig oder unwirksam. Ich berate Sie zu allen rechtlichen Fragen bei allen Vertragsarten, wie beispielsweise der Möglichkeit des Widerrufs, des Rücktritts, der Anfechtung von Willenserklärungen, der Verjährung und zu der Wirksamkeit/Unwirksamkeit von sog. Formularklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen schätzen im Falle der fehlenden Zahlungsbereitschaft eines Vertragspartners einen schnellen, effektiven und für sie kostengünstigen anwaltlichen Forderungseinzug. Nach eingetretenem Zahlungsverzug hat der entsprechende Schuldner als Verzugskosten auch die Kosten meines Tätigwerdens zu tragen. Den Einzug von Forderungen führe ich selbstverständlich jederzeit gerne für Sie durch. Sie sparen Geld, Zeit und Nerven.